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Die EU-Flugsicherheitsliste beruht auf der Stellungnahme von Flugsicherheitsexperten aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter der Schirmherrschaft des EU-Luftsicherheitsausschusses. Den Vorsitz in diesem Ausschuss führt die Europäische Kommission mit Unterstützung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments. Die Bewertung erfolgt anhand internationaler Sicherheitsstandards, insbesondere der von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) veröffentlichten Standards.[1]

Das zwischenzeitlich als Liste der Betriebsuntersagungen für den Luftraum der Europäischen Union, oder auch als Liste der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, bzw. umgangssprachlich auch als Schwarze Liste bezeichnete Dokument führt Luftfahrtunternehmen auf, deren Betrieb in der Gemeinschaft entweder Beschränkungen unterliegt, oder vollständig untersagt ist. Aktualisierungen der seit März 2006 regelmäßig erstellten Liste veröffentlicht die Europäische Kommission etwa 2 bis 3 mal im Jahr, zuletzt am 1. Juni 2022.


Inhalt


Es werden sowohl einzelne Luftfahrtunternehmen aufgeführt, als auch Staaten genannt, deren dort zugelassene Unternehmen generell nicht EU-Staaten anfliegen dürfen. Die Liste gilt auch in der Schweiz.[2]

Die Sperre von Fluggesellschaften ganzer Staaten kommt nur in Betracht, wenn der Staat die Fluggesellschaften in seinem Gebiet nicht nach Maßgabe internationaler Sicherheitsstandards überwachen kann oder will. Die gesperrten Fluggesellschaften haben Gelegenheit zu reagieren und darauf hinzuwirken, dass der Grund für die Sperre wegfällt. Die kongolesische Fluggesellschaft flyCongo gab im März 2012 bekannt, sechs veraltete Flugzeuge öffentlich und medienwirksam zu verschrotten, um das Vertrauen der Europäischen Gemeinschaft nach dem Flugzeugabsturz vom Juli 2011 (74 Tote) zurückzuerlangen.[3]

Bei der Prüfung einer Betriebsuntersagung werden folgende Punkte berücksichtigt:

Darüber hinaus ergehen regelmäßig Betriebsuntersagungen gegen Luftfahrtunternehmen, die insbesondere beim Einsatz veralteter Fluggeräte die Einhaltung der Wartungsintervalle und ordnungsgemäße Durchführung der Wartung nicht nachweisen können.[4] Anträge auf Eintragung können Flughäfen und die Flugsicherungen der EU-Länder stellen, die Kommission kann aber auch aus eigenem Antrieb, bei vorhandenem Grund, Flugverbote verhängen.

Die Liste wird seit März 2006 veröffentlicht, wobei sie etwa alle drei Monate aktualisiert wird. Veröffentlicht wird die Liste im Amtsblatt der Europäischen Union. Außerdem gibt es Online-Versionen im Internet. Ebenfalls haben Reisebüros und Flughäfen vom aktuellen Sachstand Kenntnis.

Für die Einhaltung der Regulierung sorgt Eurocontrol mit Hauptsitz in Brüssel. Die europäische Flugsicherung überwacht den gesamten oberen Luftraum in der EU. Dabei überprüft sie die Registrierung jedes einzelnen Flugzeuges, das in europäischen Luftraum einfliegt und vergleicht diese mit den Einträgen auf der schwarzen Liste. Die Entscheidung über den Weiterflug oder Sanktionen liegt jedoch bei den nationalen europäischen Behörden, für Deutschland beim Luftfahrt-Bundesamt.


Rechtsgrundlagen



Gelistete Fluggesellschaften


Mit der Aktualisierung im Juni 2022 wurde 118 Fluggesellschaften der Betrieb im Luftraum der EU untersagt (Anhang A):[5]

Für zwei Gesellschaften wurde der Betrieb innerhalb der Europäischen Union beschränkt (Anhang B):

Den in Anhang A und B aufgeführten Luftfahrtunternehmen kann der Flugbetrieb in der EU mit Wet-Lease-Luftfahrzeugen von solchen Gesellschaften gestattet werden, gegen die keine Betriebsuntersagung ergangen ist, sofern die einschlägigen Sicherheitsnormen eingehalten werden.


Siehe auch





Einzelnachweise


  1. EU-Flugverbot: 20 russische Fluggesellschaften zur EU-Flugsicherheitsliste hinzugefügt. In: Website der Europäischen Kommission. 11. April 2022, abgerufen am 12. April 2022.
  2. Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL: Fluggesellschaften mit Landeverbot in der Schweiz. In: Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Abgerufen am 8. Dezember 2021.
  3. bbc.co.uk - DR Congo planes to be destroyed by Fly Congo (englisch) 27. März 2012
  4. Gründe für die Betriebsuntersagung
  5. Aviation safety: Commission adopts new EU Air Safety List. In: transport.ec.europa.eu. EU Kommission, 1. Juni 2022, abgerufen am 21. Juni 2022 (englisch).

На других языках


- [de] EU-Flugsicherheitsliste

[en] List of airlines banned in the European Union

The European Union (EU) publishes a list of air carriers that are banned from entering the airspace of any of its member states, usually for failing to meet EU regulatory oversight standards. The first version of the list was published in 2006, on the legal basis of Regulation No. 474/2006 of the European Commission, issued on 22 March of that year. The current version of the list was published on 1 June 2022.[1]

[fr] Compagnies aériennes interdites d'exploitation dans l'Union européenne

L'Union européenne publie une liste des transporteurs aériens qui ne sont pas autorisés à pénétrer dans l'espace aérien de ses États membres pour ne pas avoir satisfait à ses normes de surveillance réglementaires[1]. La première version de la liste est publiée en mars 2006 et comporte 92 compagnies[2],[3],[4]. Cette liste, généralement mise à jour deux fois par an, concerne 117 compagnies de vingt-quatre pays différents en 2022[5]. À cela s'ajoute l'interdiction des compagnies de la Biélorussie en vigueur depuis juin 2021.



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