Der Hubschrauberlandeplatz Kalkar ist ein Sonderlandeplatz rund 5 Kilometer nord-östlich der Stadt Kalkar. Er befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Kernkraftwerkes. Der Landeplatz dient dem Flugbetrieb der Kernwasser-Wunderland Freizeitpark GmbH und der gelegentlichen Benutzung durch Dritte nach vorheriger Zustimmung des Platzhalters (PPR). Er kann auch zur Durchführung von Primäreinsätzen im Rettungsdienst für notfallmedizinische Aufgaben ausgerüstete Rettungshubschrauber genutzt werden.
Der Landeplatz ist für Hubschrauber bis zu 5,7 t maximaler Startmasse (MTOM) und maximal 13,75 m Gesamtlänge nach den Sichtflugregeln (VFR) bei Tage gemäß Luftverkehrsordnung (LuftVO) zugelassen und entspricht den Richtlinien der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO-Brandschutzkategorie H 1.
Die Betriebsgenehmigung wurde am 2. Januar 2006 durch Bezirksregierung Düsseldorf erteilt und im Amtsblatt G1292 Aktenzeichen 59.01.02.01-HSLP Kalkar veröffentlicht[1] ebenfalls ist der Sonderlandeplatz im Luftfahrthandbuch AIP VFR eingetragen.
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