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Das Stuka-Unglück von Neuhammer war der schwerste Flugunfall der deutschen Luftwaffe vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs.

13 Sturzkampfbomber Ju 87 der I. / StG 76 unter Befehl von Gruppenkommandeur Hauptmann Walter Sigel stürzten während einer Vorführung über dem Truppenübungsplatz Neuhammer bei Neuhammer in Schlesien am 15. August 1939 ab; alle 26 Besatzungsmitglieder kamen ums Leben.

Ziel der Übung war ein Angriff auf Bodenziele im Raum des Truppenübungsplatzes Neuhammer im Rahmen eines größeren Verbandes durch eine Gruppe Sturzkampfbomber. Drei Staffelverbände mit jeweils 9 Flugzeugen sollten unmittelbar nacheinander einen Sturzflug mit Bombenwurf durchführen.

Die Wettererkundungsstaffel meldete eine Stunde vor Beginn des Manövers: „Wolkenbank im Zielgebiet, 2/3 bedeckt, Wolkenhöhe 2000 Meter, Wolkenuntergrenze bei 900 Metern, darunter gute Erdsicht“. Der Anflug erfolgte in 4000 Metern; im Sturz sollten die Wolken durchstoßen werden und vor dem Abfangen zwischen 300 und 400 Metern sollte das Ziel ins Visier kommen. Die tatsächliche Wolkenuntergrenze lag jedoch zum Zeitpunkt des Anfluges der Gruppe nur bei rund 100 Metern, was ein Erkennen der wirklichen Höhe über Grund und rechtzeitiges Abfangen des Sturzfluges fast unmöglich machte. Zudem war im steilen Sturzflug infolge der Konzentration des Flugzeugführers auf visuelle Zielerkennung sowie -erfassung eine Benutzung des Höhenmessers fast unmöglich.

Der Gruppenkommandeur, Hauptmann Sigel, ging als Erster in den Sturzflug über und durchstieß die geschlossene Wolkendecke statt bei vermeintlichen 900 Metern in nur 100 Metern Höhe. Er konnte seine Maschine noch entlang einer Schneise im Hochwald hochziehen. Der Kommandeur warnte seine Gruppe über Funk, seine beiden unmittelbar folgenden Rottenflieger stürzten in den Wald. Die komplette 2. Staffel mit neun Maschinen sowie weitere zwei Ju 87 der 3. Staffel konnten ebenfalls nicht mehr abfangen und stürzten zum Teil aufgrund von Strömungsabriss beim Hochziehen der Sturzbomber ab.

Der verantwortliche Gruppenkommandeur, Hauptmann Sigel, wurde bei der folgenden juristischen Untersuchung freigesprochen, da er sich auf die fehlerhafte Meldung des Flugwetterdienstes berufen konnte.


Literatur





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